Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stiftung Staatstheater Nürnberg
Vorwort
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Personenangaben gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Personen. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg wird nachfolgend „Stiftung" genannt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Stiftung und deren Besucherinnen für sämtliche am Staatstheater Nürnberg stattfindenden Veranstaltungen. Bei Hausvermietungen und Gastspielen gelten für den Kartenverkauf die Geschäftsbedingungen der Mieterinnen bzw. Sonderregelungen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte, Abschluss eines Abonnementvertrages oder Kauf eines Artikels gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnent*innen gelten zusätzlich die jeweiligen Abonnementbedingungen.
Abweichende Bedingungen erkennt die Stiftung nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2.1 Nur die von der Stiftung herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen.
Kurzfristige Änderungen bleiben der Stiftung vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Stiftung keine Gewähr. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2 Die Spielstätten werden in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorstellung geöffnet.
2.3 Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. Es können Ersatzplätze in anderen Platzgruppen zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucherinnen aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstlerinnen und die anderen Besucherinnen erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden; dem Einlasspersonal ist dabei Folge zu leisten. Daraus erwachsen demder Besucherin keine Ansprüche gegenüber der Stiftung. Wird einemeiner Besucherin aufgrund seinerihrer Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
2.4 Einlassberechtigt ist, wer für den Tag seinesihres Theaterbesuchs eine gültige Eintrittskarte zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung vorzeigt. Weitere Leistungen sind, soweit nicht auf der Vorderseite vermerkt, auch nicht im Kartenpreis enthalten. Für die Fest-Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte.
Theaterschecks müssen vor dem Vorstellungsbesuch gegen Eintrittskarten eingelöst werden.
2.5 Bei ermäßigten Karten ist gegenüber dem Vorderhauspersonal zusätzlich die jeweilige Ermäßigungsberechtigung vorzuzeigen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigungen begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis an der betreffenden Abendkasse zu entrichten.
2.6 Bei der Nutzung eines Tickets, das im „Print@Home“-Verfahren erstellt wurde, ist ein gültiges Ausweisdokument beim Einlass bereitzuhalten, dessen Personenangaben mit den Angaben auf dem jeweiligen Ticket übereinstimmen.
3.1 Für die Veranstaltungen der Stiftung gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.
3.2 Die jeweils aktuellen Eintrittspreise, Ermäßigungsberechtigungen und besonderen Bestimmungen werden auf der Homepage (nur innerhalb des Webshops) der Stiftung veröffentlicht.
Für Kinder unter 3 Jahren sind die Veranstaltungen des Staatstheaters Nürnberg nicht geeignet, eine Mitnahme von Kindern unter drei Jahren ist daher - auch in Begleitung von Erwachsenen - nicht möglich. Hiervon ausgenommen sind nur Produktionen, die speziell für Kinder unter 3 Jahren ausgewiesen sind.
3.3 Der Kartenpreis schließt den Beitrag für die Garderobenverwahrung sowie etwaige sonstige Entgelte mit ein. Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch für die Benutzung aller VGN-Verkehrsmittel 4 Stunden vor der Veranstaltung bis zum Betriebsschluss (ganzer Verbundraum, DB 2. Klasse, zuschlagfreie Züge) zur einmaligen Hin- und Rückfahrt. Im Übrigen gilt der VGN-Gemeinschaftstarif. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen demder Kundin und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem VGN zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten. Ob derdie Besucherin die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich.
3.4 Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.
4.1 Schriftlicher Verkauf
4.1.1 Schriftliche Vorabbestellungen (Bestellungen vor dem Vorverkaufsstart per Post oder per Email) werden jederzeit angenommen.
4.1.2 Sie werden unter Berücksichtigung der Reihenfolge des Eingangs ca. eine Woche vor dem jeweiligen Vorverkaufsstart bearbeitet. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht.
4.1.3 Falls die Anzahl der schriftlich bestellten Karten die hierfür vorgesehenen Kontingente übersteigt, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung begrenzt werden.
4.1.4 Kund*innen, die ihre Bestellung vorab getätigt haben, erhalten zu Beginn des jeweiligen Vorverkaufs eine Benachrichtigung über die Reservierung bestimmter Plätze. Ein Anrecht auf angefragte Plätze besteht nicht. In dieser Benachrichtigung ist ein Abrufungstermin angegeben. Bis zu diesem Termin können die Karten telefonisch, per Email oder persönlich abgerufen, d. h. fix gebucht oder abgeholt werden. Bis zu diesem Termin bleiben die Karten reserviert. Nach Verstreichen des Abrufungstermins gehen die reservierten Karten ohne erneute Benachrichtigung wieder in den freien Verkauf, die Reservierung wird automatisch aufgelöst.
4.1.5 Schriftliche Bestellungen nach Beginn des Vorverkaufs werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht.
4.2 Schalterverkauf und Reservierungen
4.2.1 Die Öffnungszeiten der Theaterkassen werden gesondert durch Aushang und in den Veröffentlichungen der Stiftung bekannt gegeben. Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.
4.2.2 Im Musiktheater beginnt der Vorverkauf für den Schalterverkauf am ersten Werktag des Vorvormonats, d. h. beispielsweise am 01. September für die Vorstellungen von 01. bis einschließlich 30. November. Im Sprechtheater beginnt der Vorverkauf für den Schalterverkauf am ersten Werktag des Vormonats, d. h. beispielsweise am 01. Oktober für die Vorstellungen von 01. bis einschließlich 30. November.
4.2.3 Karten können maximal 6 Werktage lang und bis maximal 3 Werktage vor einer Vorstellung reserviert werden. Danach gehen die reservierten Karten automatisch ohne erneute Benachrichtigung wieder in den freien Verkauf, die Reservierung wird automatisch aufgelöst.
4.3 Telefonischer Verkauf
4.3.1 Telefonische Bestellungen sind mit Beginn des Schalterverkaufs möglich. Die Öffnungszeiten der Theaterkassen werden gesondert durch Aushang und in den Veröffentlichungen der Stiftung bekannt gegeben.
4.3.2 Telefonische Bestellungen vor Beginn des Vorverkaufs werden erfasst und nach Maßgabe von Nr. 4.1 dieser AGBen bearbeitet.
4.3.3 Telefonische Bestellungen nach Beginn des Vorverkaufs werden umgehend bearbeitet.
4.3.4 Karten können maximal 6 Werktage lang und bis maximal 3 Werktage vor einer Vorstellung reserviert werden. Danach gehen die reservierten Karten automatisch ohne erneute Benachrichtigung wieder in den freien Verkauf, die Reservierung wird automatisch aufgelöst.
4.4 Online-Verkauf
4.4.1 Online-Bestellungen sind mit Beginn des Schalterverkaufs möglich.
4.4.2 Die Bezahlung der online bestellten Karten kann nur mit Kreditkarte oder einer SEPA-Einzugsermächtigung erfolgen. Für die Bezahlung per Kreditkarte können Gebühren erhoben werden. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Karten-Herausgeber, die Zahlung per SEPA-Einzugsermächtigung unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bank desder Kundin. Eintrittskarten der Stiftung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages Eigentum der Stiftung. Die Eintrittskarten gelten als bezahlt, wenn der volle Rechnungsendbetrag dem Konto der Stiftung oder der Staatstheater Nürnberg Service GmbH gutgeschrieben wurde. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist derdie Kundein zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.
4.4.3 Für den Online-Verkauf gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
4.4.4 Für Karten, die online im Print@Home-Verfahren erworben werden, ist beim Kartenkauf derdie jeweilige Nutzerin der Karte mit Namen und Geburtsdatum anzugeben.
Die von demder Käuferin ausgedruckte Eintrittskarte darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Im Falle solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen besteht weder Anspruch auf Einlass noch auf Rückerstattung des von demder Käuferin entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der „Print@Home“-Eintrittskarte.
Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung „Print@Home“-Eintrittskarte und jegliche elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt.
4.5 Kartenversand und Zahlungsmöglichkeiten
4.5.1 Derdie Kundin hat immer die Möglichkeit, sich bestellte und bereits bezahlte Karten bis zu 7 Werktagen vor der Vorstellung zusenden zu lassen.
4.5.2 Die Karten werden demder Bestellerin grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt.
4.5.3 Auf ausdrücklichen Wunsch desder Bestellerin oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Schalterverkaufs für diese Vorstellung) oder nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse am Tag der jeweiligen Vorstellung abgeholt werden.
4.5.4 Bei der Abholung von Karten, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, sind die Kreditkarte sowie ein Ausweis vorzulegen.
4.5.5 Für den Versand von Karten wird generell eine Versand- und Bearbeitungsgebühr je Auftrag erhoben.
4.5.6 Die Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Die Bezahlung kann in bar, mit EC- bzw. Kreditkarte oder mit SEPA-Einzugsermächtigung erfolgen. Für die Bezahlung per Kreditkarten können Gebühren erhoben werden. Das Kassenpersonal ist berechtigt, die Annahme von 1- und 2-Centstücken im Betrag von mehr als 10 Cent und von 5-Centstücken im Betrag von mehr als 30 Cent zu verweigern. Beschädigte, beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine oder Münzen werden nicht angenommen. Das erhaltene Wechselgeld ist sofort zu prüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Karten-Herausgeber, die Zahlung per SEPA-Einzugsermächtigung unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bank desder Kundin. Eintrittskarten der Stiftung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages das Eigentum der Stiftung. Bei bargeldloser Bezahlung gelten die Eintrittskarten als bezahlt, wenn der volle Rechnungsendbetrag dem Konto der Stiftung oder der Staatstheater Nürnberg Service GmbH gutgeschrieben wurde. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist derdie Kundin zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.
5.1 Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht bei Kartenbestellung nicht, §§ 312c i. V. m. 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Verkaufte Eintrittskarten müssen grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
5.2 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
5.3 Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, kann die Ersatzvorstellung besucht werden oder die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.
5.4 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 14 Tagen geltend gemacht wird.
5.5 Bei Aufführungsausfällen infolge von Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet. Verzögert sich der Vorstellungsbeginn um mehr als 40 Minuten, werden gelöste Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn zurückgenommen. Eine spätere Erstattung des Kartenpreises erfolgt grundsätzlich nicht.
5.6 Für alle vorstehend benannten Kartenrücknahmen gilt zwingend, dass diese innerhalb der Frist gegenständlich an einer der Theaterkassen vorliegen. Der Kartenpreis wird ausschließlich in bar oder auf das Konto erstattet, über das ursprünglich bezahlt wurde. Gezahlte Vorverkaufs- oder Versandgebühren werden nicht erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.7 Über den in den vorstehenden Ziffern geregelten Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden desder Besucherin nicht ersetzt.
6.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn derdie Besucherin unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde. Hierfür kann eine Ausstellungsgebühr erhoben werden.
6.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besucherinnen vorgelegt, hat derdie Besitzerin der Originalkarte Vorrang vor demder Besitzerin der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes oder Erstattung des Kaufpreises. Die Stiftung ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob derdie Besitzerin der Originalkarte Eigentümerin dieser ist.
Für die nachträgliche Bearbeitung abgeschlossener Kartenkäufe werden Gebühren erhoben.
8.1 Die Garderobe (insbesondere Mäntel, Jacken, Schirme, Stöcke (außer Gehhilfen), Rollatoren, Rollstühle, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) darf nicht in die Zuschauerräume mitgenommen werden und ist beim zuständigen Vorderhauspersonal abzugeben. Im Falle des Gebrauchs von Rollatoren oder Rollstühlen werden vom Vorderhauspersonal Ersatzgehhilfen zur Verfügung gestellt, es sei denn es ist für den Rollstuhlfahrer ein spezieller Rollstuhlplatz gebucht. Das Mitführen von Tieren und gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Derdie Kundin erhält als Nachweis eine Garderobenmarke.
8.2 Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haftet die Stiftung für Verlust oder Beschädigung nur, soweit das Garderobenpersonal Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände und beträgt höchstens 500 €. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr desder Besucherin.
8.3 Die Aushändigung erfolgt ohne weitere Berechtigungsprüfung gegen Vorlage der Garderobenmarke.
8.4 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.
Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass derdie Besucherin der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann Geldersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten der Marke verlangt werden.
9.1 Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Stiftung gefunden werden, sind beim Vorderhauspersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Vorderhauspersonal anzuzeigen.
9.2 Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 978 ff. BGB).
10.1 Für Kundinnen ist der Zutritt nur über das Kassenfoyer zum Erwerb von Eintrittskarten oder zum Besuch der Vorstellung gestattet. Rollstuhlfahrerinnen können das Opernhaus über den Aufzug an der linken Seite des Gebäudes erreichen.
Die Benutzung der Toiletten ist nur für Gäste der Veranstaltungen ab Foyeröffnung möglich.
10.2 Die Stiftung übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Vorderhauspersonals und der Abendspielleitung ist Folge zu leisten. Die Stiftung ist berechtigt, Hausverweise und-verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucherinnen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucherinnen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass derdie Besucherin die Vorstellung stören oder andere Besucherin belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
10.3 Derdie Besucherin darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Nimmt ersie einen Platz ein, für den ersie keine gültige Karte besitzt, kann die Stiftung den Differenzbetrag erheben oder dendie Besucherin der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
Schwerbehinderte mit Rollstuhl haben ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellplätze in Anspruch zu nehmen. Ein Umplatzieren aus dem Rollstuhl in einen festen Sitz ist nicht gestattet. Hat eine Schwerbehinderter mit Rollstuhl Anspruch auf eine Begleitperson, ist derdie Schwerbehinderte unbedingt zu begleiten. Diese Begleitperson kann die jeweilige Vorstellung besuchen und hat sich auf einen dafür vorgesehenen Sitzplatz einzufinden, der sich in unmittelbarer Nähe zum Platz des Rollstuhls befindet. Es besteht kein Anspruch auf die Wahl eines anderen Sitzplatzes mit gleichzeitiger Nutzung der Ermäßigung für Begleitpersonen.
10.4 Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Stiftung ist grundsätzlich nicht gestattet.
10.5 Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand, mindestens jedoch im Flugmodus und im lautlosen Zustand in die Zuschauerräume mitgenommen werden. Während der Vorstellung ist das sichtbare Aufleuchten des Displays nicht gestattet.
10.6 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Zuschauerräume, Foyers und Wandelgänge und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.
11.1 Das Herstellen von Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art in den Zuschauerräumen während der Vorstellung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.
Sie werden an dendie Eigentümerin wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 11.2 nach sich ziehen.
11.2 Besucherinnen der Stiftung willigen mit dem Kauf der Eintrittskarte ein, dass die Stiftung im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigen und veröffentlichen kann. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf etwaige Vergütungsansprüche.
12.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, die Stiftung hat ihre vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar von der Stiftung oder einem Dritten mit vorheriger Zustimmung der Stiftung erworben wird.
12.2 Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Stiftung kann die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne deren Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.
12.3 Die Stiftung haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter*innen oder für deren Leistungen oder Preise.
Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher*innen nicht gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann. Wird die Veranstaltung vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 14 Tagen).
Bei einer vorzeitigen Veranstaltungsabsage bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungsdatum behält sich die Stiftung Staatstheater Nürnberg folgende Leistungen vor: eine von ihr zeitlich definierte Ersatzveranstaltung oder Rückzahlung des Eintrittspreises.
Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 14 Tagen), allerdings nur, wenn noch nicht mindestens die Hälfte der geplanten Spieldauer erreicht worden ist.
Die geplante Spieldauer wird am Veranstaltungsort bekanntgegeben. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als der Hälfte der geplanten Spielzeitdauer abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Sollten einzelne Konzert- und/oder Showteile (z.B. Feuerwerk) ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Der Gast wird deshalb gebeten, auf jeden Fall am Veranstaltungsort zu erscheinen, selbst wenn die Witterungsbedingungen ungünstig sind.
Die Stiftung übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern die Stiftung, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Stiftung, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Für Fremdleistungen haftet nicht die Stiftung, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
Diese Geschäftsbedingungen treten am 07.06.2021 in Kraft.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Stiftung und Kund*innen aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Nürnberg.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Nürnberg, 7. Juni 2021
Diese Geschäftsbedingungen treten am 07.06.2021 in Kraft.